Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Datenschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor hoch aktuell – es beschäftigt nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern zur Zeit häufig auch Gerichte. In unserem Beitrag „Facebook-Freunde für immer?“ berichten wir über den Umgang mit Online-Geschäftskontakten: Welche Kontakte darf ein Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel weiter nutzen, welche muss er dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen? Im „BAG-Ticker“ finden Sie diesmal drei aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes. Und zum Schluss des Newsletters informieren wir Sie über zwei interessante Fälle aus der arbeitsrechtlichen Praxis.


Mit herzlichen Grüßen
Rechtsanwälte Reinhard und Dworazik